8. Juli 2016

Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte wird 2017 verkürzt – Besoldung steigt für alle Beamtinnen und Beamten ab 1. Juli 2016 um mindestens 420 Euro, Bezüge für alle Anwärter um 600 Euro pro Jahr

Die Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag werden die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte auf 41 Wochenstunden verkürzen, wie sie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hatten. Darüber hinaus wird die Erhöhung der Besoldung um eine soziale Komponente ergänzt, die den unteren Besoldungsgruppen zugutekommt. „Wir wissen um den wertvollen Beitrag, den die Beamtinnen und Beamten für unser Gemeinwesen leisten. Uns ist auch klar, dass die tägliche Arbeit diesen Menschen Vieles abverlangt. Deshalb werden wir mit dem Landeshaushalt 2017 die Voraussetzungen schaffen, um die Arbeitszeit um eine Wochenstunde zu verkürzen. Die Regelung wird ab dem 1. August 2017 greifen“, erklären Michael Boddenberg und Mathias Wagner, Vorsitzende der Fraktionen von CDU und GRÜNEN.

„Damit die Arbeitszeitverkürzung ein Erfolg für alle wird, unternehmen wir erhebliche finanzielle Anstrengungen. Denn wir werden die Arbeitszeitverkürzung in allen Ressorts durch zusätzliches Personal ausgleichen. Dafür schaffen wir im kommenden Jahr rund 970 neue Stellen, um die Senkung der Arbeitszeit auszugleichen und mit zusätzlichen Stellen abzusichern. Dafür werden wir Mittel in Höhe von rund 44 Millionen Euro aufwenden. Die Änderung hat zudem einen beträchtlichen verwaltungstechnischen Aufwand zur Folge“, erläutern Boddenberg und Wagner.

Um auch an den Schulen eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten, werde die Arbeitszeitreduzierung zum 1. August 2017, also mit Beginn des neuen Schuljahres, vollzogen. Für Lehrerinnen und Lehrer wirke sich die Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 41 Stunden in einer Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung um in der Regel eine halbe Stunde aus. Dies erkläre sich damit, dass die Unterrichtsverpflichtung neben Unterrichtsvor- und Nachbereitung und weiteren Aufgaben nur ein Teil der Gesamtarbeitszeit von bislang 42 und künftig 41 Stunden ist. Insgesamt sinke auch für Lehrerinnen und Lehrer die Arbeitszeit auf 41 Stunden.

Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt bei Vollzeitbeschäftigung derzeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres 42 Stunden pro Woche, ab Beginn des 51. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 41 Stunden pro Woche und ab Beginn des 61. Lebensjahres 40 Stunden pro Woche. Künftig werden auch die bis 50-Jährigen nur noch eine 41-Stundenwoche haben. Die entsprechenden Änderungen werden rechtzeitig auf den Weg gebracht.

Außerdem werde das bereits laufende Gesetzgebungsverfahrung zur Erhöhung der Beamtenbesoldung um eine soziale Komponente erweitert. In der kommenden Woche findet die zweite Lesung zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (Drs. 19/3373) statt. Hierzu bringen wir einen Änderungsantrag ein, der eine weitere Anhebung der Besoldung vorsieht, über die wir nächsten Dienstag im Plenum beraten werden. Die Zustimmung des Landtages vorausgesetzt, wird sie rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

„Für alle Beamtinnen und Beamten steigt damit die Besoldung um ein Prozent, mindestens aber um 420 Euro pro Jahr. Von diesem Festbetrag profitieren die Besoldungsgruppen des mittleren und gehobenen Diensts, also beispielsweise viele Polizistinnen und Polizisten sowie Beamte im Bereich der Justiz- und Finanzverwaltung. Für sie wächst die Besoldung damit stärker als wir ursprünglich mit der 1%-Steigerung vorgesehen hatte“, machen Boddenberg und Wagner deutlich. Konkret profitierten davon Beamtinnen und Beamte von Besoldungsgruppe A 5 bis A 12, dritte Erfahrungsstufe. „Diese soziale Komponente führt dazu, dass Hessen künftig in allen Besoldungsgruppen zum Teil deutlich über dem Schnitt der Bundesländer liegt. Mit dieser sozialen Komponente werde auch eine Anregung aufgegriffen, die in der Landtagsanhörung zum Gesetz geäußert wurde.“

Zusätzlich steigen auch die Anwärtergrundbeträge. „Auch die Anwärterinnen und Anwärter profitieren von der geplanten Änderung. Sie werden pro Jahr 600 Euro mehr bekommen. Damit befinden wir uns im Bundesvergleich im oberen Drittel. Dadurch gewährleisten wir, dass die Ausbildung in Hessen, sei es im Polizeiberuf, bei der Feuerwehr, in der Verwaltung oder im Lehramtsreferendariat, attraktiv bleibt, sowohl im Wettbewerb mit der Industrie als auch erst recht im Bundesvergleich“, erklären Boddenberg und Wagner.

„Mit der Arbeitszeitverkürzung, der sozialen Komponente bei der Besoldungserhöhung und höheren Grundbeträgen für Anwärterinnen und Anwärter erhöhen wir die Attraktivität des öffentlichen Diensts in Hessen weiter – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wir wissen, dass es noch mehr und weitergehende Forderungen gibt. In der Balance zwischen den legitimen Erwartungen der Beschäftigten und der verfassungsrechtlichen Vorgabe, die Neuverschuldung zu beenden, konnten wir ein weiteres Paket zur Stärkung des öffentlichen Dienstes schnüren“, so Boddenberg und Wagner.

Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN erinnern zudem an die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung des öffentlichen Diensts:

  • 800 zusätzliche Lehrerstellen im Jahr 2016
  • 400 zusätzliche Stellen bei der Polizei im Jahr 2016
  • 55 zusätzliche Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2016
  • 15 Millionen Euro zur Ausbezahlung von rund 800.000 Überstunden von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und künftig Erleichterungen bei der Auszahlungsfähigkeit von Überstunden
  • Zulagen für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (Dienst zu ungünstigen Zeiten) deutlich angehoben
  • 500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten im Jahr 2016 sowie jeweils 100 weitere Hebungen 2017 und 2018 für die Polizei
  • neue Zulage für Operative Einheiten der Polizei und den Bereich der Observationskräfte des Verfassungsschutzes
  • Verbesserung der Ausstattung der Polizei, insbesondere von Schutzausrüstung

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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