4. März 2015

Flughafen Frankfurt – GRÜNE erwarten von Fraport, Entscheidung zum Bau des Terminals 3 zu überdenken

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Fraport AG auf, die Entscheidung über den Bau des Terminals 3 (T3) am Frankfurter Flughafen auf Basis der heute vorgestellten Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung zum Bedarf zu überdenken. „Aus den von der Landesregierung vorgestellten Gutachten ergeben sich zum einen Fragen zu den ökonomischen Risiken der Drei-Milliarden-Euro-Investition. Zum anderen zeigen sie für die nächsten Jahre vertretbare Alternativen zum T3 auf“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner, „das sind wichtige Informationen zur Beurteilung des Bedarfs, die zu mehr Transparenz in der Debatte beitragen. Fraport muss sich mit diesen Ergebnissen ernsthaft auseinandersetzen.“

DIE GRÜNEN betonen, dass sie den Ausbau des Frankfurter Flughafens stets abgelehnt haben. „Die Entscheidung wurde von CDU, SPD und FDP gemeinsam gegen unsere Stimmen getroffen. Wir haben dies immer für eine Fehlentscheidung gehalten. Seit Eintritt in die Landesregierung arbeiten wir und die Landesregierung mit Verkehrsminister Al-Wazir an der Spitze hart daran, die Auswirkungen für die von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger erträglicher zu gestalten.“ Angesichts der vorhandenen Genehmigungen sei den GRÜNEN immer bewusst gewesen, dass viele Veränderungen nicht einfach angeordnet werden könnten, sondern die Akteure rund um den Flughafen überzeugt werden müssten. Dazu Wagner: „Es ist leicht, dieses stetige Bohren dicker Bretter als unzureichend zu verunglimpfen. In Wahrheit ist es aber der einzige Weg, real etwas zu erreichen.“

So sei es auch beim Terminal 3, da die Fraport AG Baurecht besitze. „Wir hätten uns formal darauf zurückziehen und gar nichts machen können. Stattdessen arbeitet die Regierungskoalition daran, die Debatte weiter zu versachlichen und denkbare Alternativen aufzuzeigen.“ Klar sei aber auch, dass die letzte Entscheidung bei Fraport liege. Selbst als größter Anteilseigner verfüge das Land nicht über die Mehrheit im Fraport-Aufsichtsrat, sondern lediglich über drei von insgesamt 20 Stimmen. „Auch dies unterstreicht, dass in der aktuellen Lage am Weg des Überzeugens nichts vorbei führt.“

Mit der Vorlage der Gutachten habe die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt sei die Fraport am Zug. Angesichts der in den Gutachten aufgezeigten ökonomischen Risiken und Alternativen ist Fraport aus Sicht der GRÜNEN gut beraten, sehr intensiv zu prüfen, ob ein Baubeginn für das Terminal 3 tatsächlich sinnvoll ist.

Unabhängig davon, wie Fraport entscheidet, werde die Regierungskoalition weiter an konkreten Reduzierungen der Lärmbelastung arbeiten. Dabei sei in den vergangenen Monaten bereits viel erreicht worden:

-      Nach breiter Diskussion der vom Verkehrsministerium vorgestellten Lärmpausen-Modelle hat die Fluglärmkommission ihre Präferenz für eines der Modelle beschlossen. Es wird unter dem Strich rund 40000 Menschen eine längere Nachtruhe ermöglichen und am 23. April in den Probebetrieb gehen. Damit werden am  Frankfurter Flughafen als einzigem internationalen Airport zusätzlich zu einem Nachtflugverbot weitere Begrenzungen des Fluglärms in den Stunden von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr gelten.

-      Die Flughöhen werden stufenweise angehoben, um die Lärmsituation zu verbessern. Die erste Stufe der Anhebung ist im Oktober 2014 in den Probebetrieb gegangen. Je nach Betriebsrichtung werden im Norden der Main-Taunus-Kreis, der Rheingau- und Hochtaunuskreis, die Wetterau, der Vogelsberg und das nördliche Stadtgebiet von Frankfurt und im Süden  die Landkreise Aschaffenburg, Darmstadt-Dieburg, Mainz-Bingen und Offenbach von dieser Maßnahme profitieren.

-      Bereits seit Herbst 2012 wurde das steilere Sinken auf die Landebahn Nordwest getestet. Das Verfahren ist im Dezember 2014 in den Regelbetrieb übergegangen und sorgt für eine leichte Entlastung von Fluglärm unter den Endanflugstrecken.

-      Die im Oktober 2014 vom Verkehrsministerium genehmigte Entgeltordnung 2015 belastet laute Maschinen überdurchschnittlich. Das soll die Bereitschaft der Fluggesellschaften erhöhen, leise Flugzeuge auf dem Weg nach Frankfurt einzusetzen. Sie ist am 1. Januar in Kraft getreten. Besonders begünstigt werden Maschinen mit einem Wirbelschleppengenerator, der die Pfeifgeräusche am Flügel verringert. Der lärmabhängige Anteil der Entgelte soll auch in Zukunft weiter steigen.

-      Am 1. November 2014 wurde die Stabstelle Fluglärmschutz im Verkehrsministerium eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, die Bemühungen um die Lärmbekämpfung im Ministerium zu bündeln und zu stärken.

-      Als Folge der ersten Teilergebnisse der so genannten Norah-Studie können von Fluglärm betroffene Schulen eine Reihe präventiver und kompensatorischer Maßnahmen nutzen. Dazu gehören u. a. ein besserer Schallschutz und Programme zur Leseförderung.

-      Entsprechend der Empfehlungen der Mediation und den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sollen am Flughafen Frankfurt Lärmobergrenzen eingeführt werden mit dem Ziel, eine deutliche Lärmreduzierung gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Werten zu erreichen. Die Vorarbeiten dafür haben begonnen.


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