17. Dezember 2015

Aktuelle Stunde im Landtag zum Thema Lehrerstreik: Proteste gehören zur Demokratie, aber das Streikrecht gehört nicht zum Beamtentum

In der Aktuellen Stunde haben DIE GRÜNEN Verständnis dafür geäußert, dass der Beamtenbund und die GEW mit der Begrenzung der Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte nicht einverstanden sind. „Es ist selbstverständlich, dass von den Gewerkschaften die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten gefordert wird. Wir hätten dieser Forderung auch gerne entsprochen und somit auch ein finanzielles Zeichen der Wertschätzung gegeben. Es ist uns alles andere als leicht gefallen, es nicht zu tun“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner. Die Begrenzung des Anstiegs der Beamtenbesoldung sei Teil einer Fülle von Maßnahmen, um in den kommenden Jahren die Verschuldung im Landeshaushalt zu beenden und die Schuldenbremse einzuhalten.

Auch sei es das legitime Recht der Beamtinnen und Beamten und ihrer Interessenvertretungen, für Änderungen ihrer Arbeitsbedingungen und gegen Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags zu protestieren. „Das Demonstrationsrecht steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu. Sie gehören zu einer lebendigen Demokratie“.

Ein Streikrecht sei hingegen nach derzeit geltender Rechtsprechung im Beamtentum nicht vorgesehen. Das habe das Bundesverwaltungsgericht 2014 in einem Urteil festgestellt. In seiner Entscheidung habe das Gericht auch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs gewürdigt, der Beamtinnen und Beamte außerhalb hoheitlicher Aufgaben ein Streikrecht zuspricht. Damit diese Entscheidung in Deutschland Wirkung entfalten könne, bedürfe es laut Bundesverwaltungsgericht aber einer entsprechenden nationalen Gesetzgebung. „Da es diese Gesetzgebung noch nicht gibt und auch weitere anhängige Klagen noch nicht entschieden sind, gilt das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte. Es steht nicht im Belieben des Einzelnen oder einer Gewerkschaft, ob man sich an geltendes Recht hält oder nicht.“

Nicht ohne Grund habe der hessische Beamtenbund die Bekräftigung des Streikverbots durch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich begrüßt, erläutert Wagner: „Denn wenn es keinen Unterschied mehr zwischen den Beamtinnen und Beamten und den Tarifbeschäftigten gibt, stellt sich unmittelbar die Frage nach der Zukunft des Beamtentums. Eine solche Debatte wollen wir GRÜNE ausdrücklich nicht.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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