18. August 2016

Gerichtsurteil zu Windrädern auf dem Taunuskamm: Aufgeregtheiten beim Bau von Windrädern helfen keinem weiter

„Auch das Errichten von Windkraftanlagen unterliegt wie alle Bauvorhaben Recht und Gesetz“, nimmt Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Landtag, zum Scheitern der Klage der Stadt Taunusstein gegen die Planung von Windrädern auf dem Taunuskamm Stellung. Dort sollen zehn Windräder gebaut werden, die Stadt hatte vor Gericht einen Planungsstopp erwirken wollen. „Erneut hat der Kampf gegen Windräder eine Niederlage erfahren. Selbstverständlich kann man zu einzelnen Standorten unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Debatte sollte sachlich und fair geführt werden. Erhitzte Gemüter, haltlose Anschuldigungen oder Klagen sowie Angriffe auf die zuständigen Behörden helfen niemandem, vielmehr sollten alle Beteiligten mit Besonnenheit agieren. Das gilt für die Windkraftgegner ebenso wie für die jüngsten Äußerungen der Taunuswind GmbH“,  so Wagner.

„Der Antrag von Taunuswind wird ebenso sorgfältig geprüft wie die Bedenken gegen das Vorhaben. Genau das ist der Sinn und die Aufgabe eines Genehmigungsverfahren. Und genau das macht das Regierungspräsidium als zuständige Behörde zurzeit, schließt Wagner ab.

 

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