4. Oktober 2016

Neues Hessisches Schulgesetz: Armin Schwarz und Mathias Wagner: Neues Schulgesetz auf den Weg gebracht – Mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit, Wahlfreiheit der Eltern und Verlässlichkeit stehen im Mittelpunkt

Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute die Novelle des hessischen Schulgesetzes in den Hessischen Landtag eingebracht. „Mit den Gesetzänderungen versetzen wir unsere Schulen noch besser in die Lage, auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren. Deshalb werden die Themen Pakt für den Nachmittag, Ganztagsschule, Inklusion, gymnasiale Bildung, Integrierte Gesamtschulen und der Übergang Schule-Beruf neu bzw. besser geregelt. Unsere Ziele sind ein Mehr an Bildungs- und Chancengleichheit sowie ein differenziertes Bildungsangebot, das die unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern und Jugendlichen optimal fördert. Mit der Novelle entsprechen wir sowohl dem Elternwunsch nach einem vielfältigen Schulsystem, als auch dem Anliegen der Schulgemeinden nach Verlässlichkeit und Perspektiven“, so die bildungspolitischen Sprecher von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Armin Schwarz und Mathias Wagner.

Pakt für den Nachmittag und Ganztagsschulen

Mit dem neuen Schulgesetz werde sowohl der Pakt für den Nachmittag als auch rhythmisiert arbeitende Ganztagsschulen neu geregelt. „Mehr Zeit zum Lernen und für individuelle Förderung können einen wesentlichen Beitrag leisten, um unterschiedliche Ausgangsbedingungen von Schülerinnen und Schüler auszugleichen. „Ganztägig arbeitende Schulen erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir stehen für eine Ganztagsschulentwicklung, die sich am Bedarf und dem Elternwillen vor Ort orientiert. Deshalb stärken wir mit dem Schulgesetz sowohl den Pakt für den Nachmittag als auch das pädagogische Konzept der rhythmisierten Ganztagsschule in gebundener und teilgebundener Form“. Die Gesetzesänderung sei finanziell eingebunden in den größten Ausbau des Ganztagsschulprogramms, den es in Hessen je gegeben hat. „Statt endlose fruchtlose Debatten über das richtige Ganztagskonzept oder die Zuständigkeiten von Land und Kommunen zu führen, handeln wir. So konnten in diesem Schuljahr sowohl alle Anträge von Grundschule auf Aufnahme in den Pakt als auch auf Umwandlung in eine rhythmisierte Ganztagsschule genehmigt werden“, erklärte Schwarz.

Inklusion

Die Novelle des Schulgesetzes stärke die Rechte der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf. „Unser Ziel ist, dass möglichst kein Antrag auf gemeinsamen, inklusiven Unterricht mehr abschlägig beschieden wird. Dafür setzen wir mit dem Schulgesetz das Konzept der Inklusiven Schulbündnisse (ISB) landesweit um. Damit werden die getrennte Lehrerzuweisung für Förderschulen und inklusiven Unterricht beendet und eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung verankert. Die Zuweisung orientiert sich künftig maßgeblich daran, ob die Eltern die Förderschule oder den inklusiven Unterricht für den besten Förderort für ihr Kind halten. Auch wollen wir mit den neuen Regelungen erreichen, dass Sonderpädagoginnen und -pädagogen möglichst mit ihrem vollen Stundendeputat an einer Schule eingesetzt sind statt sich wie bislang auf mehrere Schulen verteilen zu müssen“, so Wagner.

Gymnasiale Bildung/eigenständige gymnasiale Oberstufen

Die Wahlfreiheit zwischen der 12-jährigen und 13-jährigen Schulzeit zum Abitur (G8/G9) habe sich als der richtige Weg erwiesen, um ein jahrelanges bildungspolitischen Streitthema zu befrieden. „Die Schulgemeinden haben die neuen Möglichkeiten genutzt. Auch der Schulversuch, mit dem G8 und G9 an einer Schule angeboten werden kann, wurde von einigen Schulen angenommen. Daher überführen wir diese Möglichkeit jetzt auch in das Gesetz. Auch dem Wunsch nach Neugründung von eigenständigen gymnasialen Oberstufen tragen wir Rechnung. Das ist insbesondere für Frankfurt und die derzeitige Außenstelle der Max-Beckmann-Schule eine gute Nachricht“, sagte Schwarz.

Schulvielfalt und längeres gemeinsames Lernen

Die Novelle des Schulgesetzes trägt dem Elternwillen nach einem vielfältigen Schulsystem Rechnung. Daher werden sowohl Schulen des gegliederten Schulwesens als auch Schulen, in denen länger gemeinsam gelernt wird, verlässlich ausgestattet und pädagogisch weiterentwickelt. Die Integrierten Gesamtschulen (IGS) erhielten mit dem Schulgesetz neue pädagogische Möglichkeiten. „Künftig können IGSen auf die Differenzierung in Kurse ganz oder teilweise verzichten und stattdessen komplett binnendifferenziert unterrichten. Für Schulen, die sich für dieses pädagogische Konzept entscheiden, wird die Klassenhöchstgrenze auf 25 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Zugleich wird durch die Aufrechterhaltung der Schulvielfalt auch Verlässlichkeit und Kontinuität für die Schulgemeinden gewährleistet. Mit diesem Ausgleich tragen wir den Wünschen von Eltern und Schulen nach differenzierten Schulformen einerseits und längerem gemeinsamen Lernen andererseits gleichermaßen Rechnung. Ermöglichen statt verordnen lautet auch hier unser Grundsatz“, so Wagner.

Übergang Schule-Beruf

Die Koalition habe sich zum Ziel gesetzt, jedem jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. „Nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen sind im Schulgesetz geregelt, aber an drei Stellen gab es auch Veränderungsbedarf. Erstens haben wir die Bedeutung der Berufsorientierung in den weiterführenden Schulen betont. Zweitens wird die einjährige Berufsfachschule schrittweise in den nächsten Jahren in eine neue Schulform überführt, die den Bedarfen der jungen Menschen besser gerecht wird. Drittens verankern wir erstmals den pädagogischen Ansatz der  Produktionsschule als Fördermöglichkeit für Schülerinnen und Schüler im Schulgesetz“, erklärte Schwarz.

Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen

Neben den genannten Maßnahmen zur Gestaltung der bildungspolitischen Herausforderungen enthalte der Gesetzentwurf auch einige Anpassungen an geänderte gesellschaftliche oder juristische Rahmenbedingungen. „Da in Hessen lediglich noch eine reine Hauptschule existiert und kein zusätzlicher Bedarf zur Errichtung weiterer Schulen angemeldet worden ist, werden künftig keine eigenständigen Hauptschulen mehr errichtet. Schulformen mit mehreren Bildungsgängen wie die verbundene Haupt- und Realschule, die Mittelstufenschule oder die Kooperative Gesamtschule führen jedoch nach wie vor über den entsprechenden Bildungsgang zum Hauptschulabschluss. Dieser bleibt wie in allen anderen Bundesländern selbstverständlich auch in Hessen erhalten“, sagten Schwarz und Wagner.

Eine weitere Anpassung sei durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen von Kopftüchern durch Lehrerinnen erforderlich. „Durch einen Erlass hat das Kultusministerium unmittelbar nach dem Urteil die Rechtslage verdeutlicht. Diese stellen wir jetzt auch im Gesetzestext klar“, so Wagner. Ebenfalls habe das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen in Bezug auf die rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft getroffen. „Deshalb wird diese gesellschaftliche wie rechtliche Wirklichkeit jetzt auch im Schulgesetz nachvollzogen“, sagte Wagner.


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